Mittwoch, 17. März 2010

Bestenfalls einen Viertelsieg ...

... für die Freiheitsredner, den AK Vorratsdatenspeicherung und alle anderen Gegner derselben stellt die Niederlage der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht dar. Denn die Vorratsdatenspeicherung ist mitnichten gekippt worden, nur ihre derzeitige unausgegorene Version wurde für unverfassungsmäßig erklärt.

wurm_drin


Was alle Gegner der Vorratsdatenspeicherung eigentlich erwartet hatten, war, dass sie insgesamt als ein Verstoß gegen die Grundprinzipien des Datenschutzes abgelehnt würde. Stattdessen hat das Gericht festgelegt, dass eine Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform ist, „wenn ihre Ausgestaltung besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht“ (Quelle: heise-online). Denen ist insbesondere dann Genüge getan, wenn Daten zu bestimmten Zwecken der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gespeichert werden. Verworfen wurde nur eine schwammig-unbestimmte Form der Vorratsdatenspeicherung für erst später aufgestellte Fragestellungen und Interessen. Na ja, einen Katalog relevanter Gefährdungsszenarien wird die Regierung schon hinbekommen ...

Festgelegt wurde nur, dass die derzeitige, und damit gekippte Regelung den Anforderungen an Transparenz und Bestimmbarkeit der Nutzung der erhobenen Daten nicht genügt. Wird diese hergestellt, so ist zu erwarten, dass das BVfG eine etwaige erneute Klage abschlägig bescheiden wird. Und das ist genau das, was unser Innenminister jetzt so schnell von Frau Leutheusser-Schnarrenberger fordert: ein schnelles neues Gesetz, möglichst noch vor dem Sommer.

Warum so schnell? Na, im Herbst entscheidet der EUGh über die europäischen Vorgaben und vielleicht schlüge er Herrn de Maiziére damit ein noch nicht fertigestelltes neues Instrument aus der datensammeleifrigen Hand. Schauen wir mal, was das FDP-geführte Justizministerium jetzt macht. Heute morgen hat Frau Leutheusser-Schnarrenberger ja noch gegengehalten - hier könnte sich die FDP endlich wieder ein bisschen als liberal profilieren ... auch wenn der Markt mal nicht profitieren würde.

Besonders bedrohlich ist übrigens die vom Gericht vorgenommene Trennung in mittelbar und unmittelbar genutzte Daten. Die ist relevant, weil „mittelbar nutzbare“ Daten, wie IP-Adressen, in den Augen des Gerichtes keinen direkten Datenzugriff darstellen und deshalb auch weiterhin und sogar - allerdings auch wie jetzt schon Praxis - ohne Richtervorbehalt genutzt werden dürfen. Die Abmahnindustrie wirds freuen. Verständlich ist diese Argumentation indes nicht.

So gesehen hat sich entgegen des ersten Eindruckes nicht viel Gutes getan. Für die Praxis hat das Urteil gar keine Folgen und was kommen mag wird sich an dem orientieren, was Europa entscheidet. Schade, unser BVfG war auch schonmal besorgter um Freiheit und Datenschutz.



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